g e g e n
[…]
nicht angegebener Staatsangehörigkeit.wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
wird das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.
Dies war nun Nummer 3, und wenngleich ich den Überblick verloren habe, da geht noch was. Nichts als Zeitdiebe, Knut Mildner-Spindler und seine unvermögenden Pappnasen vom Bezirksamt sowie die lästigen Dumpfbacken von’er polizeipräsidialen Bußgeldstelle.